Radio Bremen Gesetz

Der Entwurf des "Radio Bremen Gesetzes" wurde von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD, am 7. November 2007, vorgestellt.

Hier der weitere Ablauf:

Das Gesetz wurde in erster Lesung, am 21. November, von der Bremischen Bürgerschaft mit den Stimmen von CDU, FDP, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD beschlossen und an den zuständigen Medienausschuss überwiesen. [hier das Plenarprotokoll]

Dort fand dann am 7. Dezember, unter großer Beteiligung, eine Anhörung statt, bei der es nur wenige Fragen der Oppositionsparteien gab. Im Weiteren hat sich der Medienausschuss in seinen Sitzungen am 14. Dezember und 11. Januar mit dem Gesetz befasst.

Für die Sitzung am 14. Dezember hat die Koalition einen geänderten Gesetzestext für die Ausschussberatung vorgelegt.

Erst zur Sitzung am 11. Januar haben die Fraktionen der CDU und Die Linke Änderungsvorschläge vorgelegt. Bis dahin wurden die Beratungen und Diskussionen im Ausschuss ausschließlich von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD angeführt. Auch für diese Sitzung hat die Koalition wieder einen weiterentwickelten Gesetzestext zur Diskussion gestellt.

In der abschließenden Sitzung des Medienausschusses am 11. Januar wurden die Anträge der Linken und der CDU, sowie die Änderungswünsche der Koalition abgestimmt. Mit der Mehrheit der Stimmen der Koalition wurde dann zum Abschluss der Beratungen das [hier] angefügte Radio Bremen Gesetz zur Zustimmung für die zweite Lesung an die Bremische Bürgerschaft überwiesen. Der Ausschuss gab dazu folgenden Bericht ans Parlament.

"Abschließend kann ich feststellen“, so Frank Schildt, medienpolitischer Sprecher der SPD Bürgerschaftsfraktion, "dass es zwischen den Oppositionsparteien und der Regierung noch Unterschiede hinsichtlich der Größe und der Zusammensetzung des Rundfunkrates gibt. Zur CDU Fraktion gibt es noch einen weiteren wesentlichen Unterschiedspunkt, der sich auf die von der Regierung eingebrachten Qualifizierungsmerkmale für den Rundfunkrat beziehen. Hier seht die CDU keinen Bedarf, den auch, aus der Sicht der Kosten, der Intendanten von Radio Bremen, Prof. Dr. Heinz Glässgen, nicht sieht.“

Für die 2. Lesung in der Bremischen Bürgerschaft hatten dann noch die FDP und die Koalition einen Dringlichkeitsantrag gestellt, der in die Beratungen mit einbezogen wurde. Formell wurde die Drucksache 17/120 von der Koalition zurückgezogen, damit der vom Ausschuss überwiesene Gesetzestext beschlossen werden konnte.

Beschlossen wurde dann bei Zustimmung der Koalition, Gegenstimmen der Linken und der CDU und Enthaltung der FDP das Radio Bremen Gesetz, welches zum 31. Januar in Kraft treten soll.

 

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29.08.2010 07:36
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