Sybille Böschen "Mit dem neuem Hochschulgesetz, erleichtern wir den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte, stärken die Autonomie der Hochschulen und forcieren die Frauenförderung beträchtlich," so die wisschenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion Sybille Böschen.
Damit unsere Hochschulen sich im überregionalen und intern. Wettbewerb behaupten können, brauchen sie rechtl. Rahmenbedingungen, die für eine bessere Möglichkeit zur Gewinnung von hoch qualifiziertem und angesehenem Hochschulpersonal sorgen. Im Rahmen des Zulassungsrechts brauchen die Hochschulen größere Handlungsspielräume, um den Studierenden ein qualitativ anspruchsvolles Studium zu ermöglichen, aber auch um die Möglichkeit der Profilbildung und Qualitätsorientierung zu verbessern.
Mit unserem Änderungsantrag wird der Zugang zum Masterstudium verbessert und Zeitverluste der Studierenden beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium vermieden. Statt einer mehrjährigen Berufspraxis reicht zukünftig in der Regel eine einjährige Berufspraxis für den Zugang zu einem weiterbildenden Masterstudiengang und Prüfungsleistungen und Studienabschlüsse an der HfK und anderen Kunst- und Musikhochschulen sollen zur allg. Hochschulreife führen wie an Fachhochschulen erbrachte Leistungen. Die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten wird hoffentlich dadurch erleichtert, dass jetzt im Gesetz nicht mehr von Gleichwertigkeit die Rede ist, sondern davon, dass keine wesentlichen Unterschiede bestehen.
Mit den Änderungsanträgen zum Brem. Studienkontengesetz sollen künftig Studierende mit und ohne Hauptwohnsitz in Bremen gleich behandelt werden und ein einheitliches Studienguthaben von 14 Sem. erhalten.