
Frank Schildt, medienpolitischer Sprecher
„Das BVG betont in seinem Urteil die Entwicklungsfreiheit des öffentlichen Rundfunks in programmlicher und auch in technischer Hinsicht. Einen Wettbewerbsnachteil gegenüber privaten Anbietern darf es nicht geben“, so Frank Schildt, medienpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion. Dies betreffe insbesondere die Teilhabe der öffentlich-rechtlichen Anstalten an der digitalen Entwicklung.
Schildt sieht in der ersten Würdigung des heutigen BVG-Gebührenurteils ein klares, starkes und in seiner Kontinuität deutliches Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk im dualen System. Das BVG hat aufbauend auf seinem Urteil von 1994 klargestellt, dass die Festsetzung der Rundfunkfunkgebühr frei von medienpolitischen Zwecksetzungen erfolgen muss.
„Die Aussagen des BVG müssen in die laufende Diskussion zur Neuordnung des Verfahrens zur Ermittlung und Struktur der Rundfunkgebühr einfließen. Vor allem auch bei der nächsten Festsetzung ab dem Jahr 2009 sollten die Grundsätze des Urteils mit berücksichtigt werden“, so Schildt.
Wortlaut des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Gebührenurteil vom 11. September 2007.






